|
Allgemeine Info zur Ausbildung Gesetzliche Grundlage Der Gesundheitsberuf Diaetologin / Diaetologe ist im sogenannten MTD-Gesetz (Gesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste) geregelt. Dieses Gesetz regelt sowohl die Ausbildung als auch die beruflichen Tätigkeiten/Kompetenzen von Diaetologinnen und Diaetologen. Akademische Ausbildung Die Ausbildung zur Diaetologin/zum Diaetologen findet lt. Gesetz auf der Fachhochschule für Diaetologie oder der Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst statt.
Mit der Novellierung des MTD-Gesetzes 2005 wurde eine Anhebung der Ausbildung von derzeit Akademien auf Fachhochschulen gesetzlich beschlossen und somit eine akademische Laufbahn ermöglicht. Die Ausbildung wurde im Rahmen der Bologna Deklaration dem europäischen Bildungsstandard des tertiären Bildungssystems angepasst. Die Möglichkeit ein Masterstudium zu absolvieren und weiterführend auch Doktoratsstudien sind durchaus nun gegeben. Das Studium Diaetologie dauert insgesamt 6 Semester und die Absolventen schließen mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science in Health Studies“ ab. Mit erfolgreichem Abschluss wird die Berufsberechtigung sowie die Berufsbezeichnung „Diaetologin“ / „Diaetologe“ verliehen. Die Berufsbezeichnung darf nur getragen werden, wenn ein erfolgreicher Abschluss des Studiums (entweder auf FH oder Akademie) gegeben ist. Berufsbezeichnung als auch die damit verbundenen Tätigkeit sind gesetzlich vorbehalten.
Mittlerweile gibt es in Österreich 4 Fachhochschulen für Diaetologie und zwar in Wien Bad Gleichenberg Innsbruck St.Pölten In Linz wird die Ausbildung derzeit noch an der Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst angeboten. Die Ausbildung an Akademien entspricht jedoch den gleichen hohen Ausbildungsstandards als in den Fachhochschulen.
|